Warum der "Teleskopschein“ mehr als nur eine Pflicht ist.
In immer mehr Unternehmen kommt mittlerweile ein Teleskopstapler in den unterschiedlichsten Bereichen zum Einsatz. Durch die Vielseitigkeit der möglichen Anbaugeräte ist er ein wahres Multitalent unter den Maschinen. Wer einen Teleskoplader führen möchte, muss damit sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.
Die Allgemeine Qualifizierung befähigt den damit beauftragten Mitarbeiter (m/w/d) zum Führen von Teleskopstaplern mit starrem Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufeln oder Lasthaken. Wussten Sie, dass der Teleskopmaschinenschein mehere Stufen beinhaltet?
Stufe 1: Grundausbildung mit starem Aufbau.
Stufe 2a: Telekopmaschine mit drehbarem Aufbau.
Stufe 2b: Teleskopmaschine mit Anbau Hubarbeitsbühne.
Zuerst muss man Stufe 1 absolvieren, damit die nächste Stufe erlangt werden kann. Sie werden zukünftig Unfälle und Schäden vermeiden und erlangen Expertenwissen. Unsere Trainer sind durch unzählige Ausbilderschulungen auf dem höchsten Wissensstand. Bei "Express Schulungen" sind Sie in den besten Händen.
Voraussetzungen für Bediener von Teleskopmaschinen:
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung (G25), schriftlicher Fahrauftrag, Erstunterweisung und jährliche Unterweisung, Schulung in Theorie und Praxis.